Das Hof- und Hausflächenprogramm der Stadt Hennef für das Sanierungsgebiet „Stadt Blankenberg“ ist am 1. August 2021 gestartet. Ziel des Förderprogramm ist es, durch eine finanzielle Förderung von privaten Bau- und Gestaltungsmaßnahmen die historischen und ortsbildprägenden Strukturen im Sanierungsgebiet zu erhalten und instand zu setzen. Somit das Stadtbild nachhaltig aufzuwerten und die Attraktivität von Stadt Blankenberg langfristig zu steigern.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die vom öffentlichen Straßen- und / oder öffentlichen Stadtraum sichtbar sind und das äußere Erscheinungsbild der Gebäude / der Objekte und somit das Stadtbild beeinflussen. Förderfähige Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind:

  • Flächenhafte Fassadensanierung und Fassadeninstandsetzung, Fassadenanstriche und -reinigung;
  • Erneuerung und Instandsetzung von historischen Baudetails;
  • Erneuerung, Reparatur und / oder Anstrich von Schaufenstern, Fenstern und Außentüren
  • Flächenhafte Reparatur und Erneuerung der Dachflächen (Eindeckung) und vorhandener Dachgauben. Eine Neueindeckung von Gebäuden ist mit ortstypischen Materialien durchzuführen;
  • Maßnahmen zur Verschönerung der Vorgärten wie Abbruch von Betonmauern und Entfernen von Betonflächen;
  • Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern und Entsiegelungsmaßnahmen wie das Entfernen von Betonflächen;
  • Schaffung und/oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Investitionsvorbereitenden Maßnahmen: Hierzu gehören die Ausgaben für notwendige vorbereitende Maßnahmen, wie die Entfernung von Baumaterialien und Bauteilen sowie Nebenkosten für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Die gleichzeitige Förderung mehrerer Einzelmaßnahmen in diesem Programm ist zulässig.

Die Gesamtförderung je Grundstück ist auf insgesamt 30.000 Euro begrenzt. Die Förderung einer Maßnahme erfolgt, wenn diese:

  • im Sanierungsgebiet „Stadt Blankenberg“ liegt;
  • zu einer wesentlichen Verbesserung des Erscheinungsbildes beiträgt und dem Förderzweck entspricht;
  • noch nicht begonnen wurde und fachgerecht ausgeführt wird.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

Weitere Informationen zum Hof- und Hausflächenprogramm bekommt man auch beim Amt für Bauordnung und Untere Denkmalbehörde der Stadt Hennef. Ansprechpartnerin ist Vanessa Geilhausen (Tel.: 02242 888 393; E-Mail: denkmal(at)hennef.de). Nach einem Beratungsgespräch sendet Frau Geilhausen Interessierten ein Antragsformular.

Die Maßnahme wird gefördert mit Mitteln der Städtebauförderung und der Stadt Hennef.

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